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Am Anfang funktioniert das VR-MeinKonto wie ein Sparbuch. Geldgeschenke zur Geburt, zur Taufe oder zum Geburtstag von Großeltern, Paten oder Verwandten legen schon früh einen soliden Grundstein für die finanzielle Zukunft.
Einkommensgrenze zu versteuerndes Einkommen: *25.600 €/51.200 € bei der Wohnungsbauprämie **17.900 €/35.800 € bei der Arbeitnehmersparzulage (ledige/verheiratete)
Es ist geschafft! Mit Vollendung des 18. Lebensjahrs steht man endlich auf eigenen Beinen. Der eigene Führerschein in der Tasche, erste Zukunftspläne werden geschmiedet und man entscheidet selbst was man lernt und wie man mit seinem Geld umgeht. Damit von Anfang an alle Chancen genutzt werden können, stehen wir als verlässlicher Partner jederzeit für Ihre Finanzen zur Seite. Jetzt und in Zukunft - in jeder Lebenslage.
*Kostenlose Kontoführung für Schüler, Studenten und Auszubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs.
Ein Studium kostet erst einmal Geld. Miete, Essen, Bücher und alle anderen angenehmen Dinge des Lebens wollen finanziert sein. Nicht immer reicht da das Geld, das die Eltern beisteuern können aus. Dann heißt es normalerweise jobben, BAföG beantragen, sich von einer Stiftung fördern - oder einfach durch uns beraten lassen. Gemeinsam schauen wir die individuellen Ziele und Wünsche an.
Unsere KfW-Studienberater helfen in einem persönlichen Gespräch gerne bei der Antragsstellung und geben wertvolle Tipps.
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(alternativ, sofern Sie die 116 116 aus dem Ausland nicht erreichen: + 49 30 40 50 40 50)
** Telefonischer Vermittlungsdienst an die zuständige Sperrinstanz; bundesweit gebührenfrei.
Damit die Sperre zügig erfolgen kann, sollten Sie folgende Daten bereit halten:
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