Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung anzubieten. Man unterscheidet fünf Varianten, die so genannten Durchführungswege.

Direktversicherung

Die klassische Lösung der betrieblichen Altersversorgung und die am häufigsten gewählte Form ist die Direktversicherung.

Pensionskasse

Die Pensionskasse ist die betriebliche Altersversorgung speziell für kleine und mittelständische Unternehmen.

Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist in Deutschland der jüngste Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Mit ihm können Mitarbeiter von den Renditechancen der Kapitalmärkte profitieren.

Unterstützungskasse

Wer viel verdient, hat in der Regel große Versorgungslücken im Alter. Mit der Unterstützungskasse können insbesondere Führungskräfte bzw. besser verdienende Mitarbeiter diese steuerbegünstigt schließen.

Pensionszusage

Die besonders flexible betriebliche Altersversorgung für Führungskräfte und Gutverdienende. Bei der Pensionszusage kann die Höhe der Leistungen frei vereinbart werden.

Alle Unternehmen müssen handeln:

Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersversorgung (bAV) einzahlen!

Bei einer Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung sparen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Regel Sozialabgaben. Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese Ersparnis an Ihre Mitarbeiter weiterzugeben!
Das gilt ab 2022 auch für bestehende Verträge. Zur Vereinfachung können Sie pauschal 15 % oder mehr als Zuschuss in den betrieblichen Altersversorgungsvertrag Ihrer Arbeitnehmer einzahlen. Dadurch vermeiden Sie in der Regel nachträgliche Anpassungen Ihrer Versorgungsordnung. Der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss gilt für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds.

Grafik Betriebsrentenstärkungsgesetz

Tipp:

Erhöhen Sie Ihren Arbeitgeberzuschuss (z. B. abhängig von der Betriebszugehörigkeit) und stärken Sie dadurch die Bindung Ihrer Mitarbeiter.


Wir kümmern uns, für Sie eine rechtskonforme bAV-Lösung zu finden. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.