Wir stehen Ihnen bei den Themen Corona-Kredithilfe und Fördermaßnahmen beratend zur Seite.
Corona-Kredithilfe
Wichtige Informationen und aktuelle Hinweise für Unternehmen
Wir stehen Ihnen zur Seite – auch in Zeiten der Corona-Pandemie. Die aktuelle Situation bringt besondere Belastungen für Unternehmer und Gewerbetreibende mit sich. Diesen Herausforderungen müssen Sie sich jedoch nicht alleine stellen. Die Raiffeisenbank Main-Spessart eG möchte Sie dabei bestmöglich unterstützen. Gemeinsam finden wir Lösungen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken und die aktuelle Krise zu meistern.
Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen zum Maßnahmenpaket der Bundesregierung, unseren Unterstützungsleistungen für Ihren Liquiditätsbedarf sowie weitere wichtige Hinweise zusammengestellt.
Diese Seite wird regelmäßig für Sie aktualisiert.
Maßnahmenpaket des Bundes
Die Ausbreitung des Coronavirus stellt viele Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige vor große wirtschaftliche Herausforderungen. Maßnahmen zur Stabilisierung und Unterstützung der Wirtschaft sind daher unbedingt erforderlich. Die Bundesregierung hat deshalb ein Maßnahmenpaket mit den folgenden Leistungen beschlossen. Ihre Raiffeisenbank Main-Spessart eG unterstützt Sie dabei, die Förderungen zu beantragen.
Kreditprogramme
Bundesweite Maßnahmen der KfW
Die staatliche KfW-Bankengruppe stellt ein Sonderprogramm bereit, um die Versorgung von Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern mit Liquidität zu erleichtern.
Maßnahmen der Landesförderinstitute
Zusätzlich zum Sonderprogramm der KfW-Bankengruppe gibt es regionale Fördermaßnahmen. Die Landesförderinstitute erweitern aktuell ihre Programme.
Maßnahmen der Bürgschaftsbanken
Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch Ausfallbürgschaften besichert werden. Die Bürgschaftsbanken erhöhen die Bürgschaftsquoten und -obergrenzen.
Weitere Informationen
Eine aktuelle Übersicht aller Fördermaßnahmen von Bund und Ländern finden Sie im Portal FörderWelt unseres Partners DZ BANK. Über eine integrierte Ansprechpartnersuche können Sie über das Portal direkt Kontakt zu uns aufnehmen. Alternativ sind unsere Firmenkundenberater wie gewohnt persönlich über alle digitalen und telefonischen Kontaktwege erreichbar und besprechen mit Ihnen gerne alle weiteren Schritte.
Zudem können Sie über den FördermittelFinder in der FörderWelt herausfinden, welches Programm sich für Sie am besten eignet. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihren Kreditantrag vorzubereiten und erste Angaben zu Ihrem Finanzierungsbedarf zu machen. Anschließend erhalten Sie eine Zusammenfassung an Ihre E-Mail-Adresse, die Sie als Grundlage für das Gespräch mit unseren Firmenkundenberatern nutzen können.
So können Sie die Förderung beantragen
Die Anträge für die Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Fördermaßnahmen der Länderförderinstitute können ab sofort bei Ihrer Raiffeisenbank Main-Spessart eG gestellt werden. Voraussetzung ist, dass Ihr Unternehmen bis zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten war. Informationen zum Antrag bei den Bürgschaftsbanken erhalten Sie ebenfalls von Ihrer Raiffeisenbank Main-Spessart eG.
Diese Unterlagen benötigen Sie
Bitte nehmen Sie folgende Unterlagen mit ins Gespräch:
- eine Kurzbeschreibung der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Ihr Unternehmen,
- die letzten beiden vorliegenden Jahresabschlüsse (2017 und 2018 oder 2018 und 2019),
- eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) inklusive Summen- und Saldenliste von Dezember 2019 oder aktueller,
- einen Verbindlichkeitenspiegel (Darlehensstand, Zinssatz, Rückzahlungsmodalitäten),
- eine Liquiditätsplanung für die kommenden 12 bis 18 Monate.
Gegebenenfalls werden weitere Informationen für die Kreditentscheidung benötigt.
Weitere Maßnahmen des Bundes
Stundung von Steuerzahlungen
Sprechen Sie mit Ihrem Finanzamt oder Steuerberater, um sich über die Möglichkeiten einer Steuerstundung zu informieren.
Kurzarbeitergeld
Wenn Ihr Unternehmen aufgrund von Krankheitsfällen durch das Coronavirus Kurzarbeit anordnet, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
Sonderausgaben Unternehmerbrief
Zum Download
Informationen zur Beratung
Wir sind für Sie da
Bei Fragen zur Abwicklung Ihrer Bankgeschäfte und zum Zahlungsverkehr beraten wir Sie gerne. Sie können unsere Firmenkundenberater wie gewohnt persönlich über alle digitalen und telefonischen Kontaktwege erreichen. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns während unserer Geschäftszeiten an. Auch unsere Geldautomaten und SB-Terminals bleiben für Sie zugänglich.
Sie erreichen uns unter der Kunden-Service-Nummer (09352 858-0) von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr.
Vorbereitung Ihres Bankgesprächs
Um Ihnen die Vorbereitung des Bankgesprächs zu erleichtern, haben wir Ihnen unsere Checkliste „Sonderfall Corona“ mit den benötigten Unterlagen zusammengestellt. Diese finden Sie auch online. Bei Fragen kommen Sie bitte gerne auf uns zu!
Mindestens erforderliche Unterlagen:
- Kurze schriftliche Beschreibung der Auswirkungen der Pandemie auf Ihr Unternehmen und eventuell bereits getroffener Maßnahmen
- Jahresabschlüsse/ Einnahmen-Überschuss-Rechnungen 2017 und 2018
- Betriebswirtschaftliche Auswertung 2019 (inkl. Summen- und Saldenliste)
- Ermittlung des Kreditbedarfs anhand einer Maßnahmen- und Liquiditätsplanung für die nächsten 12 Monate
- Aufstellung der aktuellen Auftragslage und Außenstände
- Selbstauskunft inkl. Vermögens- und Schuldenaufstellung (Gesellschafter, Inhaber, Ehegatten)
- Vorschlag für den Eigenbeitrag des Gesellschafters/ Inhabers
Vorbereitung Ihres Kreditgesprächs im Rahmen der Coronahilfen
Wichtige Hinweise:
Eine wesentliche Voraussetzung der Banken und beteiligten Förderinstitute in den etablierten Programmen ist ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell. Dabei ist beispielsweise zu prüfen und zu berücksichtigen, ob drei oder gar sechs Monate keine unternehmerische Tätigkeit möglich ist.
Das heißt, Unternehmen die aufgrund ihrer Bonitätseinstufung und ggf. fehlenden Risikotragfähigkeit bereits vor dem aktuellen Krisenereignis keinen Zugang zu diesen Programmen hatten, diesen Unternehmen steht dieser Weg auch jetzt voraussichtlich nicht offen.
Beispiele solcher Unternehmen:
- Unternehmen mit einem Sanierungsgutachten nach IDW S6 und Umsetzung der Maßnahmen innerhalb des Sanierungszeitraumes.
- Unternehmen, die durch die weitere Aufnahme von Darlehen dauerhaft keine Kapitaldienstfähigkeit mehr erreichen.
Informationen zum Filialbetrieb
Wir sind auch persönlich weiterhin für Sie da. Falls wir einige Filialen zu Ihrem Schutz und zum Schutze unserer Mitarbeiter vorübergehend schließen sollten, halten wir Sie hier auf dem aktuellsten Stand.
Häufige Fragen
Unternehmen, Konzerne, Selbstständige und Freiberufler können die Unterstützungsleistungen und Förderprogramme in Anspruch nehmen. Dabei unterscheiden sich die Programme jeweils für junge und etablierte Unternehmen.
Wichtig ist, dass Ihr Unternehmen vor dem 1. Januar 2020 keine Liquiditätsschwierigkeiten hatte und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufwies. Wichtig ist auch Ihre Kapitaldienstfähigkeit. Das heißt: Sie müssen weiterhin in der Lage sein, Ihre Kredite zurückzuzahlen.
Ihre persönlichen Firmenkundenberater sowie unsere Kollegen aus dem Kunden-Service-Center stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung. Sie besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise bei Beantragung der Fördermaßnahmen.