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Private Krankenversicherung

R+V-GesundheitsKonzept AGIL

Mit der privaten Krankenvollversicherung der R+V Krankenversicherung AG können Sie einen Versicherungsschutz abschließen, der perfekt zu Ihnen passt. Sie zahlen mit dem R+V-GesundheitsKonzept AGIL nur den Schutz, den Sie wünschen und genießen die Vorteile eines Privatpatienten.

 

Private Krankenversicherung im Überblick - Für jeden den passenden Tarif

Mit dem R+V-GesundheitsKonzept AGIL der R+V Krankenversicherung AG haben Sie einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz – von bereits guten Leistungen in AGIL classic pro bis hin zu einem hochwertigen Versicherungsumfang in AGIL premium. Außerdem können Sie die Versicherung anpassen, wenn sich Ihre Lebenssituation mal ändert.

 

Die Leistungen des R+V-GesundheitsKonzepts AGIL im Überblick

Die Tarife AGIL classic pro, AGIL comfort und AGIL premium sind in den Leistungen gestaffelt. So entscheiden Sie selbst, wie viel Leistung Ihnen wichtig ist.

  • Komfort im Krankenhaus
  • Kostenbeteiligung an Zahnersatz, Sehhilfen, Arzneimitteln etc.
  • Leistungen für Heilpraktikerbehandlungen
  • Erstattung von Arzthonoraren über die Höchstsätze der Gebührenordnungen hinaus möglich
  • Vereinbarung von unterschiedlichen Selbstbehalten: 0 Euro, 480 Euro, 960 Euro und 1.920 Euro. Selbstbehalt ist der Anteil, den ein Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zahlen muss.
  • Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen werden ohne Anrechnung auf einen vereinbarten Selbstbehalt erstattet, wenn hierfür eine separate Rechnung ausgestellt wird.

Details

Hohe Flexibilität im R+V-GesundheitsKonzept AGIL

So können Sie von einem Tarif zum anderen wechseln oder den Selbstbehalt ändern: Flexibler Tarifwechsel:

  • Bis zum 50. Lebensjahr können Sie nach dem 5., dem 10. und dem 15. Versicherungsjahr in den jeweils höherwertigen Tarif wechseln.
  • Eine Änderung in den jeweils niedrigeren Tarif ist jederzeit möglich.
  • Änderung des Selbstbehalts: Eine Erhöhung des Selbstbehalts ist jederzeit möglich, eine Reduzierung nach jeweils 5 Jahren bis zum 50. Lebensjahr.
  • Plus für Kinder: Für Kinder gilt die Hälfte des Selbstbehalts. Im Rahmen der Kindernachversicherung ist die Wahl eines höherwertigen Tarifs sowie einer niedrigeren Selbstbehaltsstufe unabhängig vom Versicherungsschutz der Eltern.

 

Beitragsrückerstattung (BRE)

Sie erhalten von Ihrem Arzt eine Rechnung und bezahlen diese. Gleichzeitig reichen Sie die Rechnung bei der R+V Krankenversicherung AG ein und erhalten dann je nach gewähltem Tarif Leistungen erstattet. Wenn Sie keine Arztrechnungen einreichen, erhalten Sie am Jahresende einen Teil Ihrer Beiträge zurückerstattet. Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen können ohne Verlust der Beitragsrückerstattung in Anspruch genommen werden, wenn hierfür eine separate Rechnung ausgestellt wird.

Wechsel zur privaten Krankenversicherung

Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung

Arbeitnehmer sind in der Regel zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie können erst dann in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt die jeweils gültige Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet. Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die JAEG überschritten wird. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die JAEG auch im Folgejahr überschritten wird. 2017 liegt die JAEG bei 4.800,00 Euro pro Monat. Wenn Sie Arbeitnehmer sind und Ihr Bruttogehalt 2017 mehr als 57.600,00 Euro beträgt, können Sie zum 1. Januar 2018 in die private Krankenversicherung wechseln. Natürlich nur, wenn Ihr Bruttogehalt auch 2018 oberhalb der dann geltenden JAEG liegen wird.

Selbstständige, die in ein Arbeitnehmerverhältnis wechseln und ein Bruttogehalt oberhalb der JAEG beziehen, sind ab Beginn der Beschäftigung versicherungsfrei und können sich sofort privat krankenversichern. Das Gleiche gilt auch für Berufsanfänger mit entsprechend hohem Gehalt. Selbstständige oder freiberuflich Tätige, wie zum Beispiel niedergelassene Ärzte, Architekten, Notare, sowie Studenten und Beamte können sich privat krankenversichern – unabhängig von ihrem Einkommen.

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Einheitlicher Sperr-Notruf: 116 116
bzw. aus dem Ausland: + 49 116 116**

(alternativ, sofern Sie die 116 116 aus dem Ausland nicht erreichen: + 49 30 40 50 40 50)

** Telefonischer Vermittlungsdienst an die zuständige Sperrinstanz; bundesweit gebührenfrei. 

 

 

Damit die Sperre zügig erfolgen kann, sollten Sie folgende Daten bereit halten:

 

  • Bankleitzahl
  • Konto-Nummer
  • Geburtsdatum
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