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ZinsMatch

das Perfect Match für Ihre Geldanlage

Das Perfect Match für Ihre Geldanlage mit dem Kombi-Produkt aus 3-jährigem Sparbrief und 8-jährigem Nachrangkapital.

Warum sich entscheiden, wenn man das Beste verbinden kann?
Mit dem ZinsMatch kombinieren Sie die solide Planbarkeit eines Sparbriefs mit den attraktiven Renditechancen unseres Nachrangkapitals – intelligent aufeinander abgestimmt in einem Produkt.
 

Profitieren Sie von:

  • Attraktiver Zinskombination aus 3 und 8 Jahren Laufzeit
  • Planbarer Verzinsung und zusätzlichen Renditechancen
  • Flexibler Aufteilung innerhalb klarer Rahmenbedingungen
  • Exklusivem Angebot für unsere Mitglieder

Sie investieren mindestens 30.000 € und kombinieren dabei mindestens 25 % Nachrangkapital mit maximal 75 % Sparbrief – für eine ausgewogene Balance zwischen Stabilität und Ertrag. ZinsMatch verbindet Sicherheit und Rendite zu einem stimmigen Gesamtpaket.

Konditionen

  
Allgemeine Details
  • maximale Gesamtanlagesumme 300.000 € pro Kunde
  • Mindestgesamtanlagesumme 30.000 €
  • exklusiv für Mitglieder
Anlagebetrag nachranginge Einlage
  • mind. 25 % der Gesamtanlagesumme
  • mind. 25.000 €
  • max. 250.000 €
Verzinsung nachrangige Einlage3,00 %
Laufzeit nachrangige Einlage8 Jahre
Anlagebetrag Sparbrief
  • max. 75 % der Gesamtanlagesumme
  • mind. 5.000 €
  • max. 225.000 €
Verzinsung Sparbrief2,50 % 
Laufzeit Sparbrief3 Jahre
VerfügbarkeitAm Ende der Laufzeit ohne Kündigung

Stand: 30.03.2026

Risiken

  
Bonitäts- und NachrangrisikoDie Rückzahlung der Einlage und die Zahlung der vereinbarten Zinsen sind von der Zahlungsfähigkeit der Bank abhängig. Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle der Insolvenz erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt. 
EinlagensicherungDie Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben sie die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Dadurch sind auch nachrangige Einlagen mittelbar geschützt. Ein Anspruch auf Institutsschutz besteht nicht. Im Falle einer Insolvenz hingegen unterliegen mit einer Nachrangabrede versehene Einlagen weder der durch die BVR-ISG gewährleisteten gesetzlichen Einlagensicherung noch dem zusätzlichen Einlagenschutz der BVR-SE. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht daher nicht. 
NachrangigkeitsrisikoAnsprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle der Liquidation oder Insolvenz erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt. Eine Aufrechnung durch den Kunden mit seinem Rückerstattungsanspruch gegen Forderungen der Bank oder eine Abtretung desselben ist nicht zulässig.