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Organe und Gremien

Organe & Gremien

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Raiffeisenbank Main-Spessart eG.

Vorstand

Ihr Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat gewählt werden. Sie leiten die Bank und führen die Geschäfte.

Dir. Andreas Fella, Vorstandsvorsitzender (rechts)
Dir. Manfred Heuer, Vorstand (links)

Moritz Menzel Aufsichtsrat

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Daneben gestaltet er gemeinsam mit dem Vorstand die Politik der Bank aktiv mit. Er wird von der Vertreterversammlung gewählt. 

Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Moritz Menzel
Steuerberater
Würzburg

Johann Trenkwalder Aufsichtsrat

Johann Trenkwalder

stv. Aufsichtsratsvorsitzender 
Werkleiter, Karlstadt

Johann Trenkwalder Aufsichtsrat

Maria Martin

2. stv. Aufsichtsratsvorsitzende
Geschäftsführerin, Marktheidenfeld

Kerstin Betz Aufsichtsrat

Kerstin Betz

Geschäftsführerin
Triefenstein

Markus Zinßer Aufsichtsrat

Markus Zinßer

Dipl. Ing. (FH)
Marktheidenfeld

Dr. Michael Kratochwil Aufsichtsrat

Dr. Michael Kratochwil

Prokurist
Heßlar

Alexandra Seitz Aufsichtsrat

Alexandra Seitz

Prokuristin
Lohr a. Main

Dr. Marcus Staub Aufsichtsrat

Dr. Marcus Staub

Steuerberater
Partenstein

Sabine Wirth Aufsichtsrat

Sabine Wirth

Geschäftsführerin
Gemünden

Vertreterversammlung

Im Kern der Genossenschaften stehen ihre Mitglieder, deren Interessen und deren Bedürfnisse. Ohne Mitglieder wären Genossenschaften nicht entstanden. Sie sind in ihrer Gesamtheit nicht nur die Eigentümer, sondern sie üben genau definierte Entscheidungs-, Gestaltungs- und Kontrollrechte aus.

Jedes Mitglied kann unabhängig von Anzahl und Höhe der Geschäftsanteile mit einer Stimme an der Entscheidungsfindung mitwirken. Dies unterscheidet Genossenschaften etwa von Aktiengesellschaften. Alle vier Jahre haben unsere Mitglieder die Gelegenheit, aus ihrem jeweiligen Orts-Wahlbezirk Vertreter in die jährliche Vertreterversammlung zu entsenden. Pro 150 Mitglieder je Wahlbezirk ist ein Vertreter zu wählen und je Wahlbezirk ein Ersatzvertreter.