Funktion des Energieausweises
Immobilienbesitzer sollen mit einem Energieausweis motiviert werden, durch Modernisierungen den Wert ihres Gebäudes zu steigern. Käufer und Mieter können mit einem Energieausweis die Energie-Effizienz einer Immobilie bundesweit einheitlich beurteilen.
Pflicht zum Energieausweis
Die Energie-Einsparverordnung (EnEV) besagt, dass Hauseigentümer von Wohngebäuden bis einschließlich Baujahr 1965 Mietern oder Käufern einen Energieausweis vorlegen müssen. Auf Verlangen müssen alle Eigentümer auch bei jüngeren Gebäuden einen Energieausweis vorlegen.
Zwei Varianten des Energieausweises
- Bedarfsorientierter Ausweis: auf Grundlage des Energieträgers und des Zustandes von Gebäude und Heizung
- Verbrauchsorientierter Ausweis: auf Grundlage des Energieverbrauchs der vergangenen drei Jahre
Während Häuser bis Baujahr 1977 einen Bedarfsausweis benötigen, besteht bei Häusern ab Baujahr 1977 die Wahlfreiheit zwischen beiden Varianten des Energieausweises.
Gültigkeit und Kosten
Ein Energie-Ausweis ist zehn Jahre gültig und wird nur von Fachleuten ausgestellt, zum Beispiel von Architekten, bestimmten Handwerkern oder Ingenieuren. Da der Gesetzgeber keine Vorgaben zu den Kosten gibt, wird der Preis zwischen Aussteller und Auftraggeber frei verhandelt. Entscheidend sind die Gebäudegröße und der für die Datenerhebung erforderliche Zeitaufwand.