Nachrangkapital

nachrangige Einlage

Das Nachrangkapital (nachrangige Einlage*) ist eine festverzinsliche Bankeinlage ohne Kursrisiko. Am Ende der Laufzeit erfolgt automatisch ohne Kündigung die Rückzahlung. Für die gesamte Laufzeit erhalten Sie eine feste Verzinsung, die jeweils nachträglich zum 30.12. eines jeden Jahres ausgezahlt wird. Unabhängig von der Entwicklung des Geld- und Kapitalmarktes weist Ihr eingezahltes Kapitel durch die Zinsen stets eine positive Entwicklung auf.

Ihre Vorteile

  • fester, garantierter Zins
  • jährlicher Zinsertrag
  • sicher bei Ihrer Bank
  • kein Kurs- bzw. Währungsrisiko
  • keine Kosten

Details

Anlagebetrag mindestens 25.000 Euro
Verzinsung Die Verzinsung ist fest vereinbart, Konditionen s. u.
Zinsgutschrift jährlich zum 30.12.
Laufzeit 5, 7, 8, 9, und 10 Jahre
Verfügbarkeit Die nachrangige Einlage ist am Ende der Laufzeit ohne Kündigung verfügbar. Eine
vorzeitige Verfügung, die Abtretung des Rückerstattungsanspruchs und dessen
Aufrechnung gegen Forderungen der Bank sind ausgeschlossen.

Konditionen

5 Jahre   2,05 % p. a.

7 Jahre

2,10 % p. a.  
8 Jahre 2,10 % p. a.  
9 Jahre   2,20 % p. a.  
10 Jahre   2,30 % p. a.  

07.10.2024

Einlagensicherung und Institutsschutz

Die Raiffeisenbank Main-Spessart eG ist der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR-SE) angeschlossen.
Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben sie die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Dadurch sind auch nachrangige Einlagen mittelbar geschützt. Ein Anspruch auf Institutsschutz besteht nicht. Im Falle einer Insolvenz hingegen unterliegen mit einer Nachrangabrede versehene Einlagen weder der durch die BVR-ISG gewährleisteten gesetzlichen Einlagensicherung noch dem zusätzlichen Einlagenschutz der BVRSE. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht daher nicht.

Hinweise und Risiken

  • Bonitäts- und Nachrangrisiko: Die Rückzahlung der Einlage und die Zahlung der vereinbarten Zinsen sind von der Zahlungsfähigkeit der Bank abhängig. Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle der Insolvenz erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt.
  • Kursrisiko/Zinsänderungsrisiko: Die nachrangige Einlage weist kein Kursrisiko auf. Der Zinssatz ist fest vereinbart. Dies gilt sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Marktzinsen.
  • Fremdwährungsrisiko: Die nachrangige Einlage weist kein Fremdwährungsrisiko auf, da die Anlage auf Euro lautet.
  • Besteuerung: Die Zinszahlungen unterliegen im Zeitpunkt der Fälligkeit der Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer), dem Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer. Es besteht die Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Bei Fragen zu individuellen steuerlichen Auswirkungen sollte ein steuerlicher Berater hinzugezogen werden.