Vereinsförderung

Vereine

Als Basis für eine regelmäßige Förderung dient der "Kooperationsbogen". Dieser ist in allen Geschäftsstellen der Raiffeisenbank Main-Spessart eG oder hier erhältlich. Den ausgefüllten Bogen senden Sie bitte an foerderprogramm@raiba-msp.de. Sie erhalten dann innerhalb von zwei Wochen eine Zwischeninformation per E-Mail und anschließend eine Spendenbenachrichtigung per Post.

Per E-Mail werden die Partner einmal im Jahr um Aktualisierung der Daten gebeten. Die regelmäßige finanzielle Förderung erfolgt am Jahresanfang. Die Vereine werden dazu begleitend schriftlich informiert.

Grundförderung

Das bieten wir

  • kostenlose Kontoführung
  • Finanzielle Unterstützung pro Jahr: Grundförderung 100 EUR zzgl. 1 EUR je Mitglied < 18 Jahre und 0,50 EUR je Mitglied > 18 Jahre
  • Vereins-Service-Programm (optional)
  • 1 x jährlich Sachpreise für Vereinstombola*
  • kostenlose Nutzung von Festbedarf (Buttonpresse und Servietten*)


* muss rechtzeitig reserviert/ bestellt werden per E-Mail an foerderprogramm@raiba-msp.de (max. Anzahl Servietten pro Jahr: 2.000 Stück) 

Wir freuen uns über

  • Logo auf Vereinshomepage im Umfeld der anderen Unterstützer
  • Platzierung des Förderlogos/ Bande/ Banner an bzw. in Sportstätten/ Vereinslokal/ Sonderveranstaltungen im Umfang anderer Unterstützer o.ä.*
  • Platzierung des Förderlogos/ -anzeige (1seitig) in regelmäßigen Vereinsheften/ -zeitungen*


* dokumentiert anhand von Fotos und Belegexemplaren

Beispielhafte Förderung:

Verein mit 350 Mitgliedern (davon 200 Erwachsene und 150 Jugendliche) erhält
folgende Förderung jährlich:
 
  • kostenlose Kontoführung, Vereins-Service-Programm und Tombolatasche
  • kostenlose Nutzung von Festausstattung (nach Absprache)
  • Grundförderung in Höhe von 100 EUR
  • 0,50 EUR je volljährigem Mitglied
  • 1,00 EUR je minderjährigem Mitglied


= 350 EUR jährlich

Bonusförderung

Sportliche Erfolge

Für eine (max. zwei) errungene Saison- bzw. Spielrunden-Mannschaftsmeisterschaft in Verbindung mit einem Spielklassen-Aufstieg* erhöhen wir die Jahresförderung um 100 EUR.
 
*muss uns schriftlich angezeigt werden. Die Bonusförderung wird i.d.R. im Folgejahr mit der Jahresförderung ausgeschüttet. Ausgenommen sind Meisterschaften, die in sogenannten Jugendfördergemeinschaften bzw. Spielgemeinschaften errungen wurden.

Tradition
Bei einem runden Vereinsjubiläum (25, 40, 50, 75,  90, 100, 125 Jahre) erhöhen wir die Jahresförderung um 100 EUR.

Crowdfunding

Für außergewöhnliche Projekte oder Investitionen bieten wir als Raiffeisenbank zusätzlich unsere Crowdfundingplattform raiba-msp.viele-schaffen-mehr.de an.

Die Crowdfunding-Plattform können Sie als Verein aus Main-Spessart mit einer Kontoverbindung bei uns kostenlos nutzen. Unter dem Motto "Viele schaffen mehr" haben Sie als Verein die Möglichkeit, Ihre ‚Crowd‘ zu aktivieren, um ein Spendenziel zu erreichen und damit ein Projekt zu ermöglichen.

Wir als Raiffeisenbank bleiben dabei selbstverständlich nicht außen vor, sondern unterstützen den Verein mit der kostenlosen Bereitstellung der Plattform und einem sogenannten Co-Funding von 5 Euro pro Spender ab 5 Euro obendrauf. Lesen Sie dafür direkt auf unserer Crowdfundingplattform weiter.  

Anlassbezogene Förderung

Die anlassbezogene Förderung (z. B. anlässlich eines außergewöhnlichen Projektes oder einer außergewöhnlichen Investition) erfolgt auf Anfrage und ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Für planbare Projekte und Investitionen empfehlen wir Ihnen unsere Crowdfundingplattform, wo wir Sie als Raiffeisenbank mit der kostenlosen Bereitstellung dieser Möglichkeit sowie dem Co-Funding-Anteil von uns auch finanziell unterstützen.

Die anlassbezogene Förderung kann nicht zur Unterstützung für kommerzielle Veranstaltungen beantragt werden. Je Verein kann maximal alle zwei Jahre eine anlassbezogene Förderung beantragt werden.

Beschreiben Sie kurz Ihre Maßnahme, Ihr Projekt oder Ihre geplante Anschaffung. Den Antragsbogen mailen Sie bitte ausgefüllt an foerderprogramm@raiba-msp.de. Über die Bewilligung wird innerhalb von maximal acht Wochen entschieden.

Einen entsprechenden Antragsbogen erhalten Sie in allen Geschäftsstellen oder hier.

Ihr Ansprechpartner